Wernigerode im Jahr 1808
Am 23. Januar erlässt die westfälische Regierung ein Dekret zur Umgestaltung der Agrarverhältnisse. Im Artikel 1 wird die Aufhebung der Leibeigenschaft festgelegt. Nach Artikel 2 hat der bisherige Grundherr kein Recht mehr auf Erziehung, Berufswahl und Aufenthalt der Kinder der Bauern. Nach Artikel 5 genießt die Landbevölkerung Freizügigkeit.