Wernigerode im Jahr 1743
Eine "Schullehrer-Witwencasse" wird gegründet. Alle angestellten Volksschullehrer der Grafschaft Wernigerode können Mitglied werden. Jedes neue Mitglied zahlt Einrittsgeld und einen jährlichen Beitrag. Bei einem eintretenden Sterbefall zahlt jedes Mitglied außerdem einen Taler. Die Witwe erhält zur Bestreitung der Begräbniskosten 50 Taler und eine jährliche Witwenpension von 23 Talern.