Wernigerode im Jahr um 1400
In ihrem Rechtsstatus gliedert sich die Bevölkerung von Wernigerode in Ritter, Konsuln und Bürger. Neben diesen gibt es "Mitwohner", die über kein Bürgerrecht verfügen. Bis um 1400 bilden den Rat der Stadt, also die "Konsuln", die Ritter und Kaufleute. Auch das Amt des Land- und Stadtvogts wird von Rittern im Auftrag des Grafen wahrgenommen.
Die Ritter treten in der Stadt kaum noch in Erscheinung. Die Bürgerschaft, besonders die Handwerker und Kaufleute, vertritt im Rat die Interessen der Bevölkerung. In Wernigerode hatte sich nie ein Patrizierstand herausgebildet. Als gräfliche Dienstleute verfügten die adligen Ritter in der Stadt über einen von Abgaben freien Ritterhof. Die Ritter unterstanden dem Grafen und standen ihm auch für den Kriegsdienst zur Verfügung.