Wer schreibt? Autoren
Beiträge von Wolfgang Grothe
- In Wernigerode gibt es dreihundert "schoßpflichtige" Familien.
- Das Schierstedtsche Haus am Klint, das später zur Ratswaage ausgebaut wird, entsteht. Es ist vermutlich nach dendrologischen Untersuchungen des verwendeten Bauholzes die älteste Fachwerkkonstruktion in Wernigerode.
- Es werden Zünfte der Schuhmacher und Gerber gebildet.
- Eine Schneiderzunft wird gebildet. Mitglied einer Zunft / Innung kann nur der Meister werden, der ehrlich und ehelich geboren ist. Er muss Bürger von Wernigerode sein.
- Nicht nur die Meister schließen sich zu Zünften zusammen, sondern auch die Gesellen einer Zunft. Als erste schließen sich die Schuhmacher- und Gerbergesellen zur "Unserer-Lieben-Frauen-Brüderschaft" zusammen.
- Das 1391 in einer Urkunde erwähnte "Hospitalis op sente Nycolaus kerchove" wird "Hof zum heiligen Geist" genannt.
- In einer letztwilligen Verfügung, die der Graf zu Stolberg und Wernigerode aufsetzt, als er im Begriff ist, "über Meer nach dem heiligen Land zu fahren", legt er fest, was mit der Grafschaft zu geschehen hat, wenn er von dieser Reise nicht lebend zurück kommt. "Seine rothe Sammetschaube soll die Pfarrkirche S.Martini in Stolberg haben, die graue Schaube das Stift zu S.Georgi und Sylvestri zu Wernigerode u.a. das klasse Roß solle dem Kloster Himmelpforten zufallen. Geht er mit dem Tode ab, so soll die Herrschaft Wernigerode nicht so leicht abgetreten und wenigstens 1000 Gulden dafür erlangt werden, wovon ein Teil zu Gottes Ehre verwendet werden, das übrige an seine Gemahlin, die Mutter und seine Tochter fallen soll".
- In einer Urkunde wird eine "Neue Turmwarte", "by deme nyen Torne", 4000 Meter nördlich des Stadtzentrum genannt. Das lässt darauf schließen, dass es eine Vorgängerin gab. Die Stelle ist bekannt als alte "Malstatt", wo auch dem Grafen gehuldigt wurde. Auch stand hier eine Gerichtslinde, wo den ländlichen Untertanen von Wernigerode zum Wernigeröder Landgericht entboten wurde, "am neuen Turm", "am Baum". Die Warte war auch in die "Wernigeröder Landwehr" mit anderen, wie die "Horstbergwarte" oder "Fiekenburgwarte", einbezogen.
- Vor dem Grafen und den "gräflich stolbergischen Räthen" geloben am 7. Februar Rat und Gemeinde zu Wernigerode, dass sie die 1000 Gulden, welche sie verzinslich geborgt hatten, binnen fünf Jahren abtragen und nach Vermögen dazu steuern wollen.
- Am 1. Mai schenken Heinrich, Graf zu Stolberg, und die Stadt Wernigerode den Petersberg den "armen leuten" des St.Georgii-Hospitals. Seitdem wird der Berg Armeleuteberg (ab 1671 ständig so) genannt.
- Rat und Bürgerschaft bitten Graf Heinrich um Schaffung eines neuen Altars in der Johanniskirche.Stadtarchiv Wernigerode - WR I/VII/B/3/2
- Am 23. April bittet Heinrich Graf zu Stolberg den Rat zu Wernigerode, sich für ihn gegen Kapitel und Vikare zu S.Bonifaz zu Halberstadt über 300 Gulden zu verbürgen.
- Heinrich Graf zu Stolberg und Wernigerode befreit auf Bitten des Rates der Altstadt Wernigerode die "alten und siechen Leute zu St. Jürgen" von den bisherigen jährlichen 10 Schilling Zinsen, die sie der Herrschaft zu geben hatten von ihrem "Holzblek neben der Hasenhecke vorn Schoete".
Stadtarchiv Wernigerode - WR/VII/A/2/13
- Im Sankt-Georgi-Hospital, außerhalb der Stadt vor dem Westerntor gelegen, finden Lepra-Kranke, vom unheilbaren Aussatz befallen, Unterkunft und Versorgung.
- Im Gebiet der Grafschaft wird das Wasser der Bode durch den Wormkegraben bergab über den Zillierbach zur Holtemme geleitet.
- In einem Verzeichnis der Stadt sind 360 Häuser genannt. Die Einwohnerzahl könnte demzufolge knapp bei 2000 liegen.
- Am 27. Mai erteilt Friedrich, Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches und Markgraf von Brandenburg, Heinrich, Graf zu Stolberg-Wernigerode ein Münzprivileg.
- Um 1468 wird die Wernigerödische Münzordnung betätigt.
- Am 9. November erborgt sich Heinrich, Graf zu Stolberg und Rat und Gemeinde von Wernigerode von Heinrich von Schwiechelt und seiner Mutter Margarete und ihren Treuhändern 1000 "vollwichtige rheinische Gulden" bis "künft. Michaelis". Behalten sie mit Zustimmung der Gläubiger das Geld länger, so wollen sie einen jährlichen Zins von 70 Gulden "auf Michaelis" zahlen.
- Der Rat von Wernigerode erklärt in einer Urkunde, dass der Lindenberg nicht in die "Achtwort", und nicht nach Hasserode gehört, sondern dass ihn Rat und Gemeinde Wernigerode gleich anderen Gehölzen von Gnaden der Herrschaft Stolberg innehaben. Die "Landleute der Achtwort" haben kein Eigentum, sondern nur eine Zulassung und Nutzung entsprechend des "Gnadenbriefes".
- Im Mühlental wird eine "Schleifmühle" errichtet. Später geht daraus die "Heilebarts-Mühle" bzw. die "Storchmühle" hervor.
- Ober- und Niederminsleben sind als wüste Dörfer beurkundet. Oberminsleben wird später wieder aufgebaut.
- Am 29. März errichtet der Rat der Stadt Wernigerode eine Ordnung für die Innung der Tuchmacher in der Alt- und Neustadt Wernigerode und Nöschenrode, sowie über das Walken und die Walkmühle.
- Am 24. April belehnt der Kurfürst Albrecht, Markgraf zu Brandenburg, den Grafen Heinrich zu Stolberg und Wernigerode mit der Grafschaft, Schloss und Stadt Wernigerode mit der Verpflichtung, dass der Graf ihm Schloss und Stadt bei allen seinen Kriegen, Nöten und Geschäften öffne.
- Am 25. Februar verschreiben der Bürgermeister und der Rat von Wernigerode dem Jungfrauenkloster Adersleben mit Zustimmung von Heinrich, Graf zu Stolberg, für 100 "rheinische Gulden vier Gulden Zins auf Oster".
- Am 1. Oktober bittet Heinrich, Graf und Herr zu Stolberg und Wernigerode, den Rat zu Wernigerode, sich für ihn gegen das UL-Frauenstift über 100 Gulden "Hauptgeld" und 15 Gulden Zins "auf Michaelis als Selbstschuldner zu verschreiben", und sichert ihm "Schadloshaltung" zu.
- Graf Heinrich, Herr zu Stolberg und Wernigerode, bekundet, dass ihm der Rat der Altstadt zu Wernigerode "um des Dienstes halben 600 gute Rheinische Gulden" gezahlt habe wegen der unbesetzten und wüsten Marken und Dörfer "Rymke, Wolberode, Hennzingerode, das Aldenroder Feld, Nidderminszleben, Obirminszleben, Smarthfelt, das Roth, das Steinbrok und Margkelingerode".
- Am 15. Juli verkauft Heinrich von Rüxleben, Marschall von Wernigerode, das Collegialstift zu Wernigerode erblich für 150 rheinische Gulden, das ihm und seinem Bruder, dem Ritter Kaspar von Rüxleben, vom Grafen Heinrich zu Stolberg übereignete Lehngut.
- Die Brüder des Einsiedler-Klosters Himmelpforte verkaufen für zweieinhalb Mark "Halberstädtischer Währung" ihr Haus hinter der Liebfrauenkirche zum Erbenzins von neun Schilling an Bürgermeister und Rat zu Wernigerode.
- Eine "St-Andreas-Kirche to Hartsrode" (Hasserode) wird erwähnt.
- Die Stiftsvikare von St. Sylvestri legen im Nesseltal einen Teich an, nachdem Heinrich Graf zu Stolberg es ihnen am 3. April gestattet hatte, auf eigene Kosten einen Teich anzulegen.
- Heinrich, Graf zu Stolberg einigt sich am 29. April mit dem Rat zu Wernigerode auf einen Vergleich zur Tilgung der herrschaftlichen Schulden.
- Graf Heinrich der Achte von Stolberg-Wernigerode schließt mit der Stadt einen Vertrag über die "Abgabe eines Schwertgroschens für jeden Zentner Eisen, welcher in der Wage zu Wernigerode gewogen wird".
- Am 10. März erlangt Heinrich Graf zu Stolberg vom Rat zu Wernigerode 1500 Gulden, vergleicht sich mit ihm wegen deren Bezahlung und der Abtragung der verschiedenen in Halberstadt übernommenen Schuldsummen, gelobt auch, den Rat nicht weiter mit Bürgschaften und Boden, außer im Fall seiner Gefangennahme, zu behelligen.
- Das Waaghaus, südwestlich am heutigen Rathaus, entsteht nach Plänen von Hilleborch.
- Aus der Zeit um 1480 stammt der älteste Teil des späteren Gadenstedtschen Hauses.
- Am 23. Mai gestattet Heinrich, Graf zu Stolberg, dem Rat der Stadt Wernigerode die Anlage einer "Stuterei", wozu er "Trift, Wasser und Weide" gewährt, sich aber die Anlage einer eigenen vorbehält.
- In einer vom Erzbischof von Magdeburg ausgestellten Urkunde wird eine Silbergrube "in den Duhnen bie Werningerode" erwähnt. Ob mit "den Duhnen" der "Thumkuhlenberg" gemeint ist, bleibt eine offene Frage. Zumindest wird bereits 65 Jahre früher in einer Forsturkunde die bergmännische Nutzung des Berges aufgeführt.
- Am 6. Mai beleiht "Graf Heinrich zu Stolberg und Wernigerode" den "Rat der Neustadt von Wernigerode" gegen sechs Schilling "Erbenzins auf Michaelis" mit einem "Platz vor der Neustadt zur Anlage einer Säge- und sonstigen Mühle".
- Am 12. September wird durch einen "Offizial Linz zu Halberstadt" (Curie Halberstadt) der Lauf der "Wernigerödisch- Blankenburgischen Grenze" in Anwesenheit von Vertretern aus beiden Grafschaften vermessen und festgelegt.
- Der durch die Kreuzfahrer von ihren Zügen nach Palästina mitgebrachte Aussatz, die Lepra, ist eine der großen Leiden dieser Zeit. In Italien, Deutschland und anderen Ländern entstehen gesonderte Pflegeanstalten für Lepra-Kranke, in Italien "Lazaretti" (nach Lazarus) und in Deutschland werden S.-Georgii-Hospitäler gegründet. Wernigerode nennt die Sankt-Georgii-Hospitalisten "die armen unde utsetzigen lude to sunte Jürgen von Wernigerode". Die einzige Therapie ist die Abgrenzung der Aussätzigen von den Gesunden. Deshalb liegen die S.-Georgii-Hospitäler überall außerhalb der Stadt.
- Im östlichen Teil des Heideviertels befindet sich nachweislich ein Ziegelhof.
- Obwohl viele Höfe in Hasserode in den letzten Jahren aufgegeben wurden und andere verfallen, werden noch einige dem Kloster Drübeck zinspflichtige Höfe genannt. Doch auch diese verfallen in den nächsten Jahrzehnten.
- Die 1203 erstmals erwähnte Kirche von Hinzingerode wird als "wüst" bezeichnet. Vom 13. bis 15. Jahrhundert wird Hinzingerode mehrfach urkundlich erwähnt. Aber sowohl die Entstehung, die Entwicklung des mittelalterlichen Dorfes und die Umstände, die die Bewohner bewogen, den Ort aufzugeben, liegen im Dunkeln.
- Die Dorfkirche von Hasserode "St.Andreas" ist dem Verfall preisgegeben. Es ist davon auszugehen, dass deshalb am 11. Februar mehrere Kardinäle den Gläubigen für jeden dort zugebrachten Tag hundert Tage Ablass geben, welche diese Kirche an gewissen Festen besuchen und für diese ihre mildtätige Hand öffnen würden.