Stadtarchiv Wernigerode - Urkundenbuch Teil II Band 1 (1461-1487)

  • In einer letztwilligen Verfügung, die der Graf zu Stolberg und Wernigerode aufsetzt, als er im Begriff ist, "über Meer nach dem heiligen Land zu fahren", legt er fest, was mit der Grafschaft zu geschehen hat, wenn er von dieser Reise nicht lebend zurück kommt.

    "Seine rothe Sammetschaube soll die Pfarrkirche S.Martini in Stolberg haben, die graue Schaube das Stift zu S.Georgi und Sylvestri zu Wernigerode u.a. das klasse Roß solle dem Kloster Himmelpforten zufallen. Geht er mit dem Tode ab, so soll die Herrschaft Wernigerode nicht so leicht abgetreten und wenigstens 1000 Gulden dafür erlangt werden, wovon ein Teil zu Gottes Ehre verwendet werden, das übrige an seine Gemahlin, die Mutter und seine Tochter fallen soll".