Graf Heinrich zu Wernigerode übereignet am 29. Juni sein "hoff unde dorp Hartesrode", Hasserode, das weitestgehend wüst ist, der Stadt Wernigerode.
Die Sankt Andreaskirche des Dorfes verbleibt im Besitz des Klosters Drübeck.
Übereignung des Dorfes Hasserode
- Stadtarchiv Wernigerode WR/I/I/E/!/ab
Graf Heinrich zu Wernigerode verleiht am 18. Mai der Neustadt ein eigenes Stadtrecht. Kein Bürgermeister, sondern ein "Bauermeister" leitet den Rat der Neustadt.
Das alte Wernigeröder Rathaus wird erstmals urkundlich erwähnt. Es muss jedoch bereits 1229, dem Zeitpunkt der Verleihung des Goslarschen Stadtrechts, bestanden haben, denn das war die Voraussetzung jenes Aktes.