Wernigerode im Jahr 1821
Die Hörigkeitsverhältnisse der Einwohner der Hörigengemeinde Nöschenrode enden im Wesentlichen mit der Aufhebung der Frondienste. Die Nöschenröder mussten zuvor für eine bescheidene Entschädigung auf dem Schloss wachen, fegen, Reparaturarbeiten ausführen und Brennmaterial und Wasser transportieren. Sie wurden auch als Gerichtsdiener und zur Bewachung von Gefangenen eingesetzt.