Wernigerode im Jahr 1726

  • Der Graf erlässt am 15. Januar eine Ordnung darüber, dass die Ratsmitglieder an den ordentlichen Ratstagen sich pünktlich einfinden und das die spät kommenden 4 gute Groschen und diejenigen, welche nicht erscheinen, 8 gute Groschen Strafe in die Armenkasse zahlen müssen.