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Wernigerode im Jahr 1726
Vom "Bürgermeister und Rath beyder Städte allhier" wird eine "Wernigerödische Feuer-Ordnung" erlassen. In dieser ist konkret festgelegt, wie sich jeder Bürger und Gast der Stadt bei Ausbruch eines Brandes zu verhalten hat.Â
Der Graf erlässt am 15. Januar eine Ordnung darüber, dass die Ratsmitglieder an den ordentlichen Ratstagen sich pünktlich einfinden und das die spät kommenden 4 gute Groschen und diejenigen, welche nicht erscheinen, 8 gute Groschen Strafe in die Armenkasse zahlen müssen.