Wernigerode im Jahr 1801
Graf Christian Friedrich erläßt ein Edikt gegen den "unsittlichen Gebrauch des so genannten Polterabends". Er verordnet, "daß das nächtliche Zusammenlaufen des Volkes, das Schreien und Lärmen vor den Hochzeitshäusern, vor und an dem Hochzeitstage, wie jeder andere unerlaubte Volkszusammenlauf, verboten seyen..." Es wird mit "Arretierung", Gefängnis und Strafarbeit gedroht.
In Hasserode leben wieder 839 Seelen.
Wernigeröder Zeitung und Intelligenzblatt - Nr. 15 - März 1955