Wernigerode im Jahr 980

  • Otto II. nimmt das Nonnenkloster Drübeck unter königlichen Schutz. Damit sind die Nonnen vor Eingriffen königlicher Beamten geschützt. Die Äbtissin kann als oberste Gerichtsherrin auftreten. Dadurch verfügt das Kloster über eine privilegierte Stellung.

    Am 8. September bestätigt Otto II. in seinem Königshof Bodfeld die freie Äbtisinnenwahl und damit die besondere Rechtsstellung des Klosters. Damit genießt das Stift im 10. Jahrhundert Vorrechte wie die Reichsabteien in Gandersheim und Quedlinburg.

    wikipedia.org - Kloster Drübeck