Wernigerode im Jahr 1938
Vom Oberverwaltungsgericht bei der Regierung in Magdeburg wird am 4. August der Antrag der Papierfabrik Marschhausen in Wernigerode-Hasserode auf Wiederaufnahme der Produktion von Strohpappe abgelehnt.
Dem Rechtsstreit waren langjährige Diskussionen in der Öffentlichkeit vorausgegangen.
Begründet wird jetzt die Ablehnung mit zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität des Stillen Wassers durch Abwässer sowie auf die Wohnqualität in einem Villenvorort.
Wernigeröder Zeitung und Intelligenzblatt - Ausgabe 3. August 1938