Wernigerode im Jahr 1816
Die "Gräflich Stolberg - Wernigerödische Regierung" veröffentlicht am 28. August eine Bekanntmachung, wie die "Gesindeordnung der Preußischen Monarchie" vom November 1810 in der Grafschaft Wernigerode umgesetzt wird. Danach "kann eine Herrschaft ein Gesind ohne Aufkündigung sofort unter anderen auch entlassen, wenn das Gesinde ohne Erlaubniß der Herrschaft seines Vergnügens wegen ausläuft, oder ohne Noth über die erlaubte, oder zu dem Geschäfte erforderliche Zeit ausbleibt, oder sonst den Dienst muthwillig vernachlässigt, und von allen diesen Fehlern, auf wiederholte Verwarnung, nicht abstellt." (§129)