Wernigerode im Jahr 1816

  • Die "Gräflich Stolberg - Wernigerödische Regierung" veröffentlicht am 28. August eine Bekanntmachung, wie die "Gesindeordnung der Preußischen Monarchie" vom November 1810 in der Grafschaft Wernigerode umgesetzt wird. Danach "kann eine Herrschaft ein Gesind ohne Aufkündigung sofort unter anderen auch entlassen, wenn das Gesinde ohne Erlaubniß der Herrschaft seines Vergnügens wegen ausläuft, oder ohne Noth über die erlaubte, oder zu dem Geschäfte erforderliche Zeit ausbleibt, oder sonst den Dienst muthwillig vernachlässigt, und von allen diesen Fehlern, auf wiederholte Verwarnung, nicht abstellt." (§129)

Stahlstich nach einem Bild von Ludwig Richter von Anfang des 19. Jahrhunderts
- Stadtarchiv Wernigerode
Stahlstich nach einem Bild von Ludwig Richter von Anfang des 19. Jahrhunderts - Stadtarchiv Wernigerode