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Beiträge von Wolfgang Grothe
- Das wertvollste und bedeutendste Ausstattungsinventar in der Kirche St. Johannis ist der 1415 gebaute vierflügelige Schnitzaltar im Chorraum.
- Graf Heinrich von Wernigerode, der letzte seines Geschlechts, unternimmt ausgedehnte Raubzüge, u. a. ins Magdeburgische. Er wird dabei nicht nur von seiner ritterlichen Gefolgschaft, sondern auch von den Bürgern und Bauern der Stadt und den Dörfern der Grafschaft unterstützt.
- Der Rat zu Wernigerode gestattet den armen Leuten des Spitals St Jürgen vor der Stadt 5 Mark jährlichen Zinses und "Gülte", die sie in der Stadt haben, "schossfrei" aufzunehmen.
- Nach dem Aussterben der Wernigeröder Grafen kommt es zur Erbverbrüderung mit dem Grafen von Stolberg.
- Die Bürger Wernigerodes huldigen am 10. November dem Stolberger Grafen Botho.
- Der Hausmanns- oder Schusterturm wird erstmals im Zuge der Erneuerung der Burg erwähnt. Mit 24 Metern Höhe einem Durchmesser von 7,8 und einer Mauerstärke von 1,2 Metern ist er der Hauptturm der Burg. Allein 15 Geschütze stehen zur Verteidigung in diesen unruhigen Zeiten von Reformation und Bauernkrieg bereit.
- Graf Heinrich zu Wernigerode verkauft dem Rat und der Bürgerschaft zu Wernigerode das Kornhaus mit darunter gelegenen "Wantbuden".
Stadtarchiv Wernigerode - WR I/I/1/a./b.
- Der Graf von Wernigerode bekundet, dass auf seine Bitten "der Rat, Bürger und Meinheit der Stadt Wernigerode gehuldigt haben den Grafen zu Stolberg, unbeschadet der Rechte des Grafen von Wernigerode".
- In der Burgstraße gegenüber der Liebfrauenkirche wird 1418 ein Ritterhof im Besitz der Familie von Schwichelt bezeugt, und zwar "oppe der Egge an der Vorwerkestrade". Später steht dort das Hygiene-Institut.
- Am 24. Juni kommt es zu einer Erbverbrüderung der Grafen von Stolberg, Schwarzburg und Wernigerode.
- Gründung der Theobaldikapelle zur Sühne für den Landfriedensbrecher Graf Dietrich von Wernigerode.
- Eine "Vlotrenne" wird zum ersten Mal erwähnt, existierte wohl aber bereits im 12. Jahrhundert. Diese erinnert daran, dass das Wasser des Zillierbaches aus ihrem natürlichen Bett abgeleitet und um den Klint (Anlage einer Burg "Schnavenburg") herum geführt wurde.
- Graf Heinrich schenkt die von "ihm erbauete Kapelle zu S. Theobald über Nöschenrode dem Kapitul des Sylvester und Georg-Stiftes in der Stadt Wernigerode".
- Erste Erwähnung des Gothischen Hauses als "dat grote Hus up dem markede bi deme speluse".
- Es wird östlich der Stadt eine "Schinderhecke", heute etwa Schreiberstraße / Ziegelstraße, erwähnt.
- "Noschenrode" (Nöschenrode) leistet dem künftigen Landesherren eine eigene Erbhuldigung.
- Revers des Grafen Botho zu Stolberg, dass ihm Rat und Bürgerschaft der Neustadt zu Wernigerode gehuldigt haben, dass es sie bei ihren Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten belassen will.
- Das Spelhus geht am 15. April durch Schenkung aus gräflichem Besitz an die Stadt über mit der Auflage, "dass sie mögen bauen und einen Keller machen in der Erde des Bodens". Der Umbau erfolgt von 1427-1450 in Bruchstein. Ein massives Kellergeschoss wird gebaut. In der Urkunde "behält sich der Graf das Recht vor, mit seiner Mannschaft und den Bürgern den Fastnachtschmaus daselbst einzunehmen".
- Zwischen dem Grafen und dem Rat zu Wernigerode wird vertraglich die Verteilung der dem Feind abgenommenen Beute geregelt.
Stadtarchiv Wernigerode - Urkundenbuch der Stadt Wernigerode - WR I / V /c/1
- Graf Heinrich übereignet dem Rat zu Wernigerode das Eigentum des Lehens über die Kapelle St. Jürgen vor der Stadt.
- Das Vorhandensein eines gräflichen "Deiergartens" (Tiergarten), kann belegt werden.Amtsblätter der Stadt Wernigerode - Jahrgang 12 Nr. 10/2004
- Graf Heinrich von Wernigerode, gest. 1429, erwähnt in einer Urkunde erstmals eine "Grube am Dhumkuhlenbergk na den Huppeln", später "Aufgeklärtes Glück".
- Erzbischof Friedrich von Magdeburg tritt in einem Vergleich mit "Churfürst" Friedrich II. das Lehnrecht über die Grafschaft Wernigerode an diesen ab.
- Die Wernigeröder Grafen sterben am 3. Juni mit Graf Heinrich aus. Die Grafschaft Wernigerode und zugleich das erzreiche Amt Elbingerode fallen an die Grafen von Stolberg. Aus der Grafschaft Stolberg gehen zwei Linien hervor, Stolberg-Stolberg und Stolberg-Wernigerode. Die Linie der Grafen zu Stolberg-Wernigerode beginnt mit Botho dem Älteren (gest. 1455).
- Kupfer und Silber, Kobalt und Eisenerz sowie Jagd und Forstwirtschaft sind die Erwerbsquellen der Bevölkerung dieser Zeit. Günstige Lage und Schutz der Stadtmauern lassen in der Stadt Handel und Handwerk blühen.
- Der regierende Graf Botho, der sich selbst "Graf zu Stolberg und Herr zu Wernigerode" nennt, hat gemäß Reichsmatrikel für den Reichsheeresdienst 10 Reiter und 10 Fußsoldaten zu stellen, zusammen aus den Grafschaften Stolberg und Wernigerode, je Grafschaft fünf. Zur Verteidigung der Stadt können alle Männer im wehrpflichtigen Alter herangezogen werden. Ein Ernstfall trat für Wernigerode niemals ein. Eine Schlacht bei Wernigerode fand niemals statt.
- An der sich im 15. Jahrhundert in den deutschen Ländern entwickelnden Bemühung der Kirche, sich selbst zu reformieren, beteiligen sich die Grafschaft und die Stadt beispielhaft. Besonders sind dabei die Vorstellungen des regierenden Grafen Botho ein bedeutender Impulsgeber für die eingeleitete Reformierung der Kirche und insbesondere der Klöster.
- Das "Augustiner-Eremiten- Kloster Himmelpforte" spielt eine herausragende Rolle in der geistigen Bewegung der Kirche dieser Zeit. Heinrich Zolter, einer der führenden Köpfe dieser deutschen Kongregation, tritt von Himmelpforte aus an die Spitze der sächsischen Provinz dieses Ordens und festigt die reformierte Klosterzucht und geistliche Ordnung.
- Am 18. August sorgt Botho der Ältere (um 1375 - 1455) für ein Landfriedensbündnis und eine Erbeinigung der Grafschaften Stolberg, Wernigerode und Schwarzburg. Botho kommt es dabei nicht nur auf die gesicherte Erbfolge, sondern auf ein festes Bündnis gegenüber den immer mächtiger werdenden Fürstenhäusern im Reich an.
- In einer Urkunde wird die Bezeichnung "de hinderste Heide" benutzt. Daraus entwickelt sich das Kürzel Hinterstraße.Wernigeröder Zeitung und Intelligenzblatt - Nr.6, Juni 1954
- In einer Rechnung der Sylvestrigemeinde erscheint die Bezeichnung "Deirgarten" (Tiergarten) als Flurbezeichnung.
- Als "...der Herren Vorwerk" wird das Gelände des heute genannten Vorwerks erstmals erwähnt und somit als Besitz der Grafen von Wernigerode ausgewiesen.
- In Wernigerode taucht erstmals die Bezeichnung "Vorwerk" auf.
- Der Magdeburger Erzbischof Friedrich verzichtet zugunsten des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg auf die Lehnsherrschaft über Burg, Stadt und Grafschaft Wernigerode.
- Hartesrode (heute Hasserode) ist nahezu wüst, nur noch Bergwerk und Forst. Die Flur des Dorfes Hartesrode reicht bis zur Einmündung des Himmelpfortentales im Norden, im Süden ungefähr bis zur Kirchstraße.
- Mehrere Hopfenberge befinden sich unter dem Eichberg, im Nesseltal, unter der hohen Warte, im Papental und am Kapitelsberg.
- Die Einwohnerzahl geht zurück, viele ziehen in andere Dörfer und Städte.
- Bau des Hauses Hinterstraße 48, ein Ständerbau, heute ältestes Haus von Wernigerode.
- Die nach der Schenkung des Spelhuses ausgeführten Umbaumaßnahmen werden abgeschlossen.
- In einem Kirchenbuch von "St.Sylvetri" findet sich eine Ersterwähnung der Wernigeröder Schützen ("Sebastianbruderschaft").
- Fredereck, Markgraf zu Brandenburg, bestätigt die Rechte und Freiheiten, welche der Rat zu Wernigerode und die Bürger und die Gemeinheit von den Grafen Corde und Hinreck sowie Bothos besessen haben.
- Ein Großbrand in der Altstadt veranlasst Graf Heinrich, den Bürgern der Stadt für zehn Jahre die Steuern und den Fleischzehnten zu erlassen.
- Graf Heinrich zu Stolberg versichert dem Rat zu Wernigerode, alle Rechte zu belassen (Huldigungsrevers).
- Der Graf von Stolberg Wernigerode und der Rat der Stadt schließen einen Vergleich wegen etlicher Zölle. "Der Zoll von Hopfen, den man in ganzen Stücken durch die Stadt führt, von Eisen, dass in der Ratswaage nicht einkommt, von Speck, der durch die Stadt geht, bleibt herrschaftlich. Vollgehende Zölle soll der Rat aufnehmen, wie er von der Herrschaft schon berichtigt war, von Bier und Met, dass man aus der Stadt führt, von Eisen, dass man von der Stadtwaage handelt und nur dort gewogen wird, von Hopfen, den der Stadthopfenmeister misst, von Schweinen, Pferden, Kälbern und Schafen, die man in der Stadt verkauft oder in die Stadt führt, Rädern, Kisten und Stockbetten, Salzkarren, Wagen mit Salz, Rüben, Zippeln oder Kungest, Heringen oder Fischen in Tonnen oder halben, die man auf dem Markt ausstellt. Auch kann der Wart Städtegeld aufnehmen und Wegpfennige, wie es schon zuvor war."
- Am 15. März verstirbt Graf Botho der Ältere. Nachfolger wird sein in der Ehe mit Gräfin Anna von Schwarzburg geborene Sohn Heinrich.